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Kostenlose Informationen für Verbraucher. 1a Rechtshilfe klärt auf.

Internetrecht

Abo-Fallen und Internet-Vertragsfallen:


Ihr Anwalt legt für Sie einen rechtssicheren Widerspruch gegen jede Abofalle ein.

Im World wide Web nimmt die Zahl an betrügerischen Abzocker Seiten, die eine Abofalle verstecken, enorm zu. Der gutgläubige Internetsuser ist der Meinung, dass er eine kostenlose Leistung in Anspruch nimmt, trägt in diesem Glauben seinen Namen und Adressdaten in ein Formularfeld ein. Schon hat die Abofalle zugeschnappt.

Eine geraume Zeit danach erhält der Verbraucher eine Rechnung über einen angeblich abgeschlossenen Vertrag. Zahlt er nicht, wird ihm angedroht dass Mahnungen drohen und sich gegebenenfalls ein Inkassobüro und der Anwalt einschalten wird. Reagiert man nicht, weil man sich im Recht fühlt, können sich die Forderungen hierbei ganz beträchtlich um die Inkasso- und Anwaltsgebühren erhöhen.

Die Masche der Abzocker: Die Gegenseite behauptet, dass Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben und verlangt die Erfüllung desselben. Manchmal wird sich im Vorfeld schon ein Inkassobüro oder Anwalt eingeschalten um Sie einzuschüchtern.


Wie können wir Ihnen weiterhelfen?



Lassen Sie die Angelegenheit, in die Sie durch die betrügerische Abofalle geraten sind, von uns, Ihrer 1A Rechtshilfe überprüfen. Oftmals reicht schon ein einziges anwaltliches Schreiben aus, um die Abofalle-Abzocker zum Schweigen zu bringen. Falls nicht, so betreuen wir Sie bis zum Abschluss der gesamten Angelegenheit. Zahlungen an die Betrüger werden Sie auf keinen Fall leisten müssen.

Was für Optionen habe ich, wenn ich mir keinen Anwalt, Rechtshilfe oder Rechtsbeistand leisten kann?

Sind Sie wirtschaftlich nicht in der Lage, einen Rechtsanwalt für Ihr Problem zu bestellen und haben keine Rechtsschutzversicherung, können Sie probieren, staatliche Beratungshilfe zu beantragen. Beim Amtsgericht Ihrer Stadt bekommen Sie einen sogenannten Beratungshilfeschein. Damit bekommen Sie bei bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl hilfe. Sie müssen höchstens 10,00 EUR bezahlen.

Ihr Anwalt nimmt anschliessend schriftlich Kontakt mit der Gegenseite auf. Der Rechtsanwalt führt dann das gesamte außergerichtliche Verfahren für Sie kostenlos durch.

Wenn alle Stricke reissen und es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, bietet Ihnen der Staat finanzielle Unterstützung an. Die staatliche Prozesskostenhilfe übernimmt dann die Gerichtsgebühren und die Kosten für Ihre Rechtshilfe.